Sehen Sie sich bitte vor der ersten Behandlung unseren Behandlungsvertrag an. Dieser ist ab dem Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültig und enthält alle relevanten Informationen zur osteopathischen Behandlung.

Bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre ärztliche Verordnung*** oder Unbedenklichkeitsbescheinigung mit. Diese ermöglicht eine rechtlich sowie steuerlich korrekte Behandlung und Abrechnung. Besitzen Sie eine solche Bescheinigung erhöht sich die Rückerstattungschance durch Ihre Krankenkasse. Da das Vertragsverhältnis nach § 145 BGB nur zwischen Patient und Behandler besteht, liegt eine Kostenerstattung durch Dritte allein in Ihrer Verantwortung. Sollten Sie keine Privatverordnung bekommen, dürfen Sie natürlich dennoch kommen. Sollten Sie privatversichert sein, benötigen Sie wahrscheinlich kein Rezept, da Ihre Behandlung über die GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) läuft.

Bitte bringen Sie sich ein großes Handtuch mit

Sollten Sie einmal verhindert sein und einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindestens 24 Werktagsstunden vorher abzusagen. (telefonisch) Frühzeitig abgesagte Termine können dann ggf. anderweitig vergeben werden. Falls die Absage zu spät oder gar nicht erfolgt, müssen wir Ihnen den Termin leider in Rechnung stellen. Die Bedingungen dazu können Sie unserem Behandlungsvertrag entnehmen.

Noch mehr Fragen?

Eine Auflistung der am häufigsten gestellten Fragen und deren Beantwortung finden Sie HIER.

*** grünes/blaues Privatrezept (vom Arzt) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder sonstige ärztliche Bescheinigung (als Vorlage manchmal auch bei Ihrer Krankenkasse erhältlich). Formale Anforderungen: Patientendaten, Diagnose, Osteopathie (+Anzahl), Datum und Unterschrift.

„Calm Down“ by Halil Gashi