Standard – Abrechnung

Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Abrechnung per Kostenaufstellung mit Analogziffern für Osteopathie nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Mit diesem Equivalent zur GVÄ (Ärzte) werden erbrachte Leistungen für Sie und Ihre Krankenkasse transparent und nachvollziehbar. Statt Zeitaufwand werden einzelne Posten (Anamnese, Beratungsgespräch, Muskel- und Gelenkbehandlung u.ä.) berechnet. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen hingegen wünschen die Abrechnung eines Pauschalbetrages über Osteopathie – wir kommen den individuellen Wünschen jeder Krankenkasse so gut es geht nach, damit es für Sie soviel Ersparnis wie möglich gibt. Die reguläre Behandlungszeit liegt zwischen 30-60 Minuten. Ob und in welcher Höhe die Rechnung von Ihrer Versicherung bezahlt wird, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Damit Sie eine ungefähre Vorstellung bekommen: Die Kosten pro Termin bewegen sich je nach erbrachter Leistung zwischen ~55 € (circa 30 min) oder ~105 € (circa 60 min). Sie bekommen nach Abschluss der Behandlung eine Sammelrechnung (per Mail oder gedruckt), die Sie per Überweisung begleichen können. Bar- oder EC-Zahlung, sind seit 2021 nicht mehr möglich, da Kosten/Aufwand den Nutzen übersteigen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Studi/Azubi – Abrechnung

Sie sind mitten im Studium oder in der Ausbildung – ich erinnere mich noch gut an meine Zeit! Gern wollen wir Ihnen etwas entgegen kommen. Auf Vorlage eines gültigen Studentenausweis oder Ausbildungsvertrag erlassen wir 20% der Gesamtrechnung.

Mittellos – Abrechnung

Wir möchten Allen, die Hilfe benötigt, Hilfe anbieten.

In den folgenden Zeilen haben wir alle Informationen diesbezüglich zusammengetragen.

Eine kostenfreie Behandlung erhalten Babys, Kinder und Erwachsene, die von Hilfsorganisationen zu uns übermittelt werden. Bitte nehmen Sie hierzu persönlich mit uns Kontakt auf – Informationen zum Ablauf und unsere Kontaktdaten finden Sie im letzten Absatz.

Für alle anderen Personen, die nicht in der Lage sind die Behandlungskosten zu tragen, bieten wir Behandlung auf Spendenbasis an. Nach der Behandlung stecken Sie einen Ihnen angemessenen bzw. möglichen Betrag in unser Trinkgeldkasse, ohne uns über den Betrag zu informieren.

Da unsere Ressourcen leider nicht unendlich sind, gibt es für diese Art von Behandlungen ein begrenztes Kontingent.

Sollten Sie an einem dieser Angebote Interesse haben, kontaktieren Sie uns bitte persönlich: info@vita-neumarkt.de
Bitte schildern Sie uns in Ihrer Mail kurz Ihre Situation und hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten.

Chancen auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Bringen Sie bitte zum ersten Termin eine ärztliche Verordnung** oder Unbedenklichkeitsbescheinigung mit. Diese ermöglicht eine rechtlich sowie steuerlich korrekte Behandlung und Abrechnung. Besitzen Sie eine solche Bescheinigung, fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer an und die Rückerstattungschance durch Ihre Krankenkasse erhöht sich. Da das Vertragsverhältnis nach § 145 BGB nur zwischen Patient und Behandler besteht, liegt eine Kostenerstattung durch Dritte allein in Ihrer Verantwortung. Sollten Sie keine Privatverordnung bekommen, dürfen Sie natürlich dennoch kommen.

**grünes/blaues/rosanes/weißes Privatrezept oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder sonstige ärztliche Bescheinigung (als Vorlage manchmal auch bei Ihrer Krankenkasse erhältlich). Formale Anforderungen: Patientendaten, Diagnose, Osteopathie (+Anzahl), Datum und Unterschrift.