262022Sep
Ab 01.10.22 besteht wieder Maskenpflicht

Ab 01.10.22 besteht wieder Maskenpflicht

Bundesweite Regelungen

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 sollen in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland gelten: etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll auch die Maskenpflicht gelten. 

Was heißt das für unsere Praxis? 

  • FFP2 Masken / ggf. medizinische Masken
  • KEINE Tests und Impfnachweise nötig